Corona-Pandemie entbindet nicht von bauablaufbezogener Darstellung!
OLG München, Beschluss vom 23.05.2024 – 9 U 424/24 Bau 1. Will sich der Bauträger unter Verweis auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie von einem Verzugsvorwurf entlasten, hat er konkret vorzutragen, welcher seiner Arbeitsabläufe durch die Pandemie wann gestört wurde, wie lange die Störung andauerte und wie dies konkret die Fertigstellung der Arbeiten beeinflusst hat (sog. bauablaufbezogene…













