Ausnutztiere (3)
Fortsetzung der Liste der Ausnutztiere vom 09.07. Continue reading Ausnutztiere (3)
seen from Saudi Arabia

seen from Brazil

seen from United States
seen from United States
seen from Russia
seen from Latvia
seen from Panama

seen from Indonesia
seen from United States

seen from United States
seen from United Kingdom
seen from Pakistan

seen from United Kingdom

seen from China

seen from Germany
seen from France

seen from United Kingdom
seen from Singapore
seen from United States
seen from China
Ausnutztiere (3)
Fortsetzung der Liste der Ausnutztiere vom 09.07. Continue reading Ausnutztiere (3)
Zum Welttages der Pressefreiheit veranstaltete die Bürgerinitiative "Weiterdenken-Marburg" am 3. Mai eine Mahnwache für die Freilassung von
Pressefreiheit, was soll das Angesichts der Inhaftierung von Julian Assange in Europa sein?
Sofortige Freilassung der Familie C.
Stoppt die menschenverachtende Inhaftierung Asylsuchender am Flughafen Willy Brandt!
📷Als Mitglied im Flüchtlingsrat Berlin möchten wir auf die aktuelle Pressemitteilung hinweisen. Aktion Freiheit statt Angst e.V. verurteilt das unrechtmäßige Vorgehen der Behörden im Fall der Familie C. und fordert die morgige Abschiebung auszusetzen!
Die Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg und Xenion fordern die sofortige Freilassung des aus der Türkei geflohenen kurdischen Ehepaares C. und ihrer drei minderjährigen Kinder aus dem Flughafengefängnis des BER und den Zugang der Familie zu einem fairen Asylverfahren. Familie C. floh Anfang Juli 2021 aus der Türkei über die Ukraine nach Berlin. Schlepper zwangen die verzweifelten Eltern, ihre 19- und 11-jährigen Töchter in Odessa zurückzulassen. Mit den verbleibenden Kindern – den 16 und 17 Jahre alten Töchtern und ihrem 6-jährigen Sohn – beantragte die Familie bei Ankunft am Flughafen BER am 16. Juli Asyl. Der Antrag wurde im Schnellverfahren vier Tage später abgelehnt. Die Familie wird seitdem im Flughafengefängnis festgehalten. Der Familienvater wurde in der Türkei Opfer von Folter. Frau C. war bis zu ihrer Flucht in einem politisch exponierten Büro der kurdischen Partei HDP aktiv, deren Parlamentsmitglieder vom Erdogan-Regime verfolgt werden. Frau C. wurde von den Behörden observiert und kontrolliert und entging Anfang 2021 mit einer ihrer Töchter nur knapp einem bewaffneten Angriff auf das Parteibüro. Die Asylbefragung der Familie C. wurde ohne Rücksicht auf die erlittene Folter und die psychische Erkrankung des Vaters durchgeführt. Weder fanden die von ihm vorgelegten Atteste Beachtung noch wurde ein:e auf die Anhörung von Folteropfern geschulte:r Anhörer:in eingesetzt. Die Anhörung der Familie dauerte insgesamt fast neun Stunden, Pausen gab es nicht. Die Übersetzung hatte erhebliche Fehler und Lücken. Die mehrfache Bitte, eine:n Anwält:in kontaktieren zu dürfen, wurde der Familie verwehrt, obwohl nach europäischem Recht in allen Phasen des Asylverfahrens, also auch vor der Anhörung, "effektiv Gelegenheit" zu geben ist, eine Anwalt:in zu konsultieren. Ein Psychiater wurde vor der Asylentscheidung zu keinem Zeitpunkt hinzugezogen. Erst nach Ablehnung des Asylantrags durch das BAMF bekam die Familie Kontakt zu einer Anwältin. Einen Eilantrag auf aufschiebende Wirkung der eingereichten Asylklage lehnte das Verwaltungsgericht Potsdam ohne Anhörung der Betroffenen im Schnellverfahren am 2. August ab. Als Reaktion auf die Asylablehnung des Gerichts unternahm Frau C. einen Suizidversuch. Schon am Folgetag wurde sie anstelle eines zunächst ärztlich angeratenen längeren Psychiatrieaufenthaltes aus dem Klinikum Neukölln in die Haftanstalt zurückgebracht, da durch die polizeiliche Aufsicht erneute Suizidversuche ausgeschlossen seien. Kurz darauf musste sie erneut notfallmäßig in eine psychiatrische Klinik aufgenommen werden. Eine nach dem Suizidversuch von der Bundespolizei beauftragte Vertragsärztin erklärte beide Ehepartner fürreise- und flugunfähig. Die Bundespolizei beauftragte daraufhin einfach einen zweiten Vertragsarzt, der noch am selben Tag wunschgemäß die Reisefähigkeit beider Ehepartner bescheinigte. Die Bundespolizei plant nun die Abschiebung der Familie am Freitag 13. August 2021 mit Ryanair FR 6925 um 6 Uhr ab BER nach Odessa/Ukraine in Begleitung von neun Polizist:innen und einem:r Ärzt:in. Es ist zu vermuten, dass aus der Ukraine umgehend eine Abschiebung in die Türkei erfolgt. „Wir lehnen die Inhaftierung Schutzsuchender am Flughafen und die Durchführung von Asylverfahren unter Haftbedingungen grundsätzlich ab“, sagt Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin. „Besonders zynisch ist, dass im Flughafen Willy Brandt sogar Kinder ins Gefängnis gesperrt werden.“ „Menschen, die gefoltert wurden, sind in der Asylanhörung häufig nicht zu einem den Anforderungen genügenden Sachvortrag in der Lage. Die Ermittlung der Asylgründe und die gebotene medizinische Diagnostik ist bei psychisch Traumatisierten nicht im Schnellverfahren möglich, schon gar nicht in einer Haftanstalt unter Polizeibewachung. Vielmehr folgt dann aus dem Asylgesetz in Verbindung mit den Maßgaben der EU für besonders Schutzbedürftige Asylsuchendeein Anspruch auf unmittelbare Entlassung aus der Haft am Flughafen" sagt Dietrich Koch von Xenion e.V.
„Wir sind entsetzt über die Grausamkeit und die Rechtswidrigkeit, mit der die Bundespolizei und das BAMF gegen Familie C. vorgehen“, so Lotta Schwedler vom Flüchtlingsrat Brandenburg. „Die Art und Weise der Asylanhörung in der Haftanstalt des Flughafens widerspricht grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien, die etwa auch bei der Vernehmung von Straftäter:innen zu beachten sind.“ Die fortdauernde Inhaftierung der Familie C. ist untragbar. Die Familie wird mitsamt ihren Kindern einer unerträglichen psychischen Belastung ausgesetzt. Die Mutter ist suizidal, der traumatisierte Vater leidet unter nächtlichen Panikattacken und ist psychisch nicht in der Lage, sich um die Familie zu kümmern, und die Kinder werden durch die Erlebnisse in der Haft schwer traumatisiert. Der Umgang mit Asylsuchenden am Flughafen Willy Brandt, dessen Namensgeber selbst Asyl vor dem Naziregime suchen musste, ist eine Schande für Berlin und Brandenburg. Wir fordern die Länder Berlin und Brandenburg auf,
die Haftanstalt für Asylsuchende am Flughafen Willi Brandt umgehend aufzulösen.
Wir fordern die Bundespolizei und dasBAMF auf, Familie C. mit sofortiger Wirkung aus der Asylhaftanstalt zu entlassen, die Einreise zu gewähren sowie
eine Wiederholung der Asylanhörung unter fairen Bedingungen und in Freiheit mit der Möglichkeit einer vorherigen anwaltlichen Beratung und fachärztlichen Diagnostik.
Mehr dazu bei https://fluechtlingsrat-berlin.de/pm_flughafenasylverfahren/ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7734-20210812-sofortige-freilassung-der-familie-c.htm
Zwei Drittel Syriens werden heute von Assad kontrolliert. "Wer loyal ist, kann dort leben, wer sich kritisch geäußert oder demonstriert hat, kann dort nicht bleiben, aus Angst, verhaftet zu werden", sagt Nahost-Expertin Kristin Helberg.
“Syrien ist von Angst beherrscht” - zur Lage in Syrien
Interview ZDF Moma 27.9.2019
5´40 Min.
https://www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/kristin-helberg-syrien-100.html
US-Regierung erklärt Familienzusammenführung für beendet
Von Eltern getrennte Kinder sind nun Fake-News
Wie die Zeit schreibt, hat der zuständige Bundesrichter der US-Regierung bestätigt, dass seine Anordnung umgesetzt sei. Das Verfahren zur Zusammenführung der Familien sei fristgemäß "abgeschlossen" worden, sagte Richter Dana Sabraw im kalifornischen San Diego. Dafür verdiene die US-Regierung "große Anerkennung".
Das betrifft aber nut 1.800 der insgesamt über 2300 Migrantenkinder über 5 Jahre, so werden immer noch 700 Einwanderkinder festgehaltenen. Wie das US-Justizministerium mitteilt, könnten diese nicht mit ihren Eltern zusammen gebracht werden , da die Eltern Vorstrafen hätten, an ansteckenden Krankheiten litten – oder bislang unauffindbar seien. Das Justizministerium weiß aber nichts über konkrete Sorgerechtsentscheidungen zu Ungunsten dieser Kinder oder Eltern. Scheinbar werden solche "Inobhutnahmen" in den Fällen von Migranten in den USA auf die leichte Schulter genommen.
Die US-Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU), die mit ihrer Klage die Familienzusammenführung erwirkt hatte, ist mit den Aussagen der US-Regierung nicht zufrieden. Auch bei den Kinder unter fünf Jahren sind 45 der etwa hundert Kinder in dieser Altersgruppe "unzustellbar" und konnten ebenfalls nicht wieder mit ihren Eltern zusammengebracht werden.
Mehr dazu bei https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-07/migranten-usa-familienzusammenfuehrung-beendet
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6571-20180728-us-regierung-erklaert-familienzusammenfuehrung-fuer-beendet.htm
Vorwurf der Korruption: Brasiliens Ex-Präsident Lula widersetzt sich Inhaftierung - Politik
Brasiliens Ex-Präsident Luiz Inácio Lula da Silva stemmt sich weiter gegen seine Inhaftierung. Der 72-Jährige ließ am Freitag eine Frist zum Haftantritt verstreichen und verschanzte sich mit Anhängern im Gewerkschaftshaus in São Bernardo do Campo. Seine Anwälte legten am Freitag weitere Rechts...
https://is.gd/jkfJLP
Die deutsch-türkischen Beziehungen werden durch eine weitere Inhaftierung belastet. Das Auswärtige Amt forderte am Freitag öffentlich Zugang zu der in einem Gefängnis bei Istanbul einsitzenden Mesale Tolu. Die Türkei verstoße gegen das Völkerrecht, weil deutsche Behörden nicht unverzüglich nach der Inhaftierung der deutschen Staatsbürgerin am 30. April informiert wurden, sagte Ministeriumssprecher Martin Schäfer. Nach Medienberichten…
Mesale Tolu: Inhaftierung von deutscher Journalistin belastet Verhältnis zur Türkei was originally published on www.schunck.info