Weißt Du, was gruselig gewohnt für mich wirkt? Diese allgegenwärtige Nichtigkeit. Die Nichtigkeit von allem; von Worten, Taten, Gedanken, Gefühlen ... Alles ist Schall und Rauch.

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Weißt Du, was gruselig gewohnt für mich wirkt? Diese allgegenwärtige Nichtigkeit. Die Nichtigkeit von allem; von Worten, Taten, Gedanken, Gefühlen ... Alles ist Schall und Rauch.
Was soll die ganze Gefühlsduselei, wenn Du am Ende wieso nur Humus oder Asche bist?
Der Einwand der Nichtigkeit des Anwaltsvertrages ist nicht im Kostenfestsetzungsverfahren zu klären. OLG Frankfurt vom 19.02.2025 - 30 W 20/
Der Einwand der Nichtigkeit des Anwaltsvertrages der erstattungsberechtigten Partei kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren erhoben werden. Es handelt sich um eine materiell-rechtlichen Einwendung außerhalb der reinen prozess- und gebührenrechtlichen Prüfung durch den Rechtspfleger, die allenfalls bei einfach gelagerten und unstreitigen Sachverhalten möglich ist, zu denen die Frage der Nichtigkeit nach § 134 BGB oder gem. § 138 BGB nicht gehören. Hier muss der Kostenschuldner gegebenenfalls nach der Kostenfestsetzung eine Vollstreckungsgegenklage (& 767 ZPO) erheben.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.02.2025 - 30 W 20/25 -
Schwarzgeldabrede wird durch Rechnungstellung nicht geheilt!
LG Karlsruhe, Urteil vom 09.10.2024 – 6 O 160/23 1. Werden aufgrund mündlicher Absprache geleistete Bauarbeiten bezahlt, so können in diesem Zusammenhang noch nicht abgerechnete Mehrarbeiten unentgeltlich erbracht worden sein, wenn die Gesamtumstände insoweit einer stillschweigenden Vergütungsvereinbarung (§ 632 BGB) entgegenstehen. Auch kann eine spätere Abrechnung treuwidrig sein (§ 242…
Grundstückskauvertrag: Bei Nachweis einer Vorauszahlung muss die Abrede dazu nicht protokolliert sein. BGH, Urteil vom 14.06.2024 - V ZR 8/2
Fehlt es für eine behauptete Vorauszahlungsvereinbarung bei einem Grundstückskauf an dem Formerfordernis der notariellen Protokollierung, ist sie nichtig (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB iVm. § 125 S. 1 BGB). Damit gilt nach § 139 BGB die Vermutung, dass der gesamte Vertrag nichtig ist. Die Auslegungsregel kann bei Vorliegen besonderer Umstände widerlegt werden. Weist der Käufer seine Zahlung auf die noch nicht bestehende Kaufpreisforderung nach, ist die Schlussfolgerung gerechtfertigt, dass sich die Parteien auch ohne die Abrechnungsabrede auf den beurkundeten Teil des Rechtsgeschäfts eingelassen hätten; entscheidend ist, dass der Käufer aus seiner Sicht zweifelsfrei nachweisen kann, vor Vertragsschluss auf die noch nicht bestehende Kaufpreisschuld gezahlt zu haben.
BGH, Urteil vom 14.06.2024 - V ZR 8/23 -
Die Nichtigkeit meiner Existenz kann nur überwunden werden, wenn ich diese Nichtigkeit fülle. Mit Erlebnissen, mit Erfahrungen, mit all dem was ich mitnehmen kann.
Ich kann bestimmen wem oder was ich meinem Leben widme und dies ist ein großes Privileg.
Mein Großvater hatte nie eine Wahl. Er musste mit vierzehn Jahren schwere körperliche Arbeit leisten. Mir siebzehn ging er von zuhause weg um eine Lehre zu beginnen. Er hatte von da an wenig Kontakt zu seiner Familie. War auf sich alleine gestellt. Hatte begrenzte, bis keine Möglichkeiten sein Leben nach seinem Bestreben zu gestalten.
Was ich aus dieser Freiheit mache bleibt mir überlassen.
Schwarzarbeitsrechtsprechung gilt auch im Kaufrecht!
1. Ein in schriftlicher Form geschlossener Kaufvertrag, in dem der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis zum Zwecke der Steuerverkürzung wahrheitswidrig zu niedrig angegeben wird, kann gem. § 134 BGB i.V.m. § 370 AO nichtig sein. 2. Die Rechtsprechung des für Werkrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu „Schwarzarbeitsfällen“ kann bei Vergleichbarkeit der Sachverhalte auch auf…
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Städtebaulicher Vertrag über den Kauf eines Grundstücks und Dauer des Wiederkaufsrechts der Gemeinde
Der Verkauf verbilligten Baulandes an einen privaten Käufer ist eine Subventionierung durch die öffentliche Hand und erfordert, dass die Gemeinde auf Grund der Pflicht zur sparsamen Haushaltsführung damit legitime öffentliche Aufgaben erfüllt und dies sicherstellt. Legitim ist dies zur u.a. Nutzung entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder zur Deckung des Wohnbedarfs, wobei in diesem (städtebaulichen) Vertrag eine Regelung zum Wiederkauf durch die Gemeinde (zur Sicherung gegen Grundstücksspekulationen) aufgenommen werden kann.
Die Dauer des vereinbarten Wiederkaufsrechts darf nicht unangemessen lang sein. Sie muss sich an den Gesamtumständen orientieren, wozu auch der Preisnachlass gehört. Ein Preisnachlass von 29% rechtfertigt keine Dauer von 30 Jahren. Diese Regelung in einer Klausel zur Dauer ist nichtig.
Die Nichtigkeit zur Dauer führt nicht zur Nichtigkeit des Wiederkaufsrechts, da ansonsten der ganze städtebauliche Vertrag keinen Bestand mehr habe könnte. Im Rahmen des Verbraucherschutzes ist damit eine ergänzende Vertragsauslegung zur Herstellung des Gleichgewichts der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und materiellen Ausgewogenheit herzustellen. Bei einem Preisnachlass von 20% kann dies mit einer Dauer für das Wiederkaufsrecht von 20 Jahren angenommen werden.
BGH, Urteil vom 15.02.2019 - V ZR 77/18 -
zum Bericht und Urteil: Recht kurz gefasst