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3. März 2017
Rezensionsexemplare vom Verlag: alles wird besser
Ein Freund hat ein Buch geschrieben und fragt per Mail nach meiner Adresse, das vom Verlag verschickte Rezensionsexemplar sei zurückgekommen. Ich sage, dass ich zu selten zu Hause bin und die Benachrichtigungszettel der Post immer erst nach Ablauf der 7 Werktage vorfinde, aber das Buch sowieso lieber als E-Book hätte.
Am nächsten Tag kommt eine Mail vom Verlag mit einem Downloadlink:
Ich klicke und erwarte ein vielstufiges Verfahren, so wie bei meinem letzten digitalen Freiexemplar im Juni 2016. Stattdessen tut der Link das Angekündigte und startet den Download. Ohne weitere Umstände erhalte ich eine epub-Datei mit digitalem Wasserzeichen:
“Dieses eBook ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch lizenziert und wurde zum Schutz der Urheberrechte mit einem digitalen Wasserzeichen versehen. Das Wasserzeichen beinhaltet die verschlüsselte und nicht direkt sichtbare Angabe Ihrer Bestellnummer, welche im Falle einer illegalen Weitergabe und Vervielfältigung zurückverfolgt werden kann.”
“Nicht direkt sichtbar” ist schön gesagt, denn epub ist nur ein Container, in den man hineinschauen kann: das Wasserzeichen ist der Titel der xhtml-Datei mit der Wasserzeichenwarnung. Wenn man es wirklich ernst meinte mit der Zurückverfolgung, würde man sich mehr Mühe geben, aber so eine Verfolgung ist ja auch mühsam und letztlich sinnlos, denn was sollen Leser oder Verlag machen, wenn nun mal der USB-Stick mit den Büchern verlorengegangen und in die falschen Hände geraten ist? Im Vergleich zum letzten Juni hat sich die Lage klar verbessert. Vielleicht werde ich in Zukunft sogar weniger abgelaufene Benachrichtigungszettel im Briefkasten vorfinden.
(Kathrin Passig)
OvW: eBook auf dem iPad lesen
OvW-VerlagのTeamにイラスト担当で仲間入りさせて頂きました。 Juliaちゃんがipadでのお買い物を楽しく説明しています。
19. November 2024
Das Wasserzeichen dient nicht gerade der Wahrheitsfindung
Die Digitalisierung geht ja mit Riesenschritten voran, auch in der Justiz. In vielen Bundesländern ist die elektronische Akte schon selbstverständlich, selbst Berlin kann sich kaum noch dagegen wehren, obwohl Freunde der gehefteten Papierstapel gerade wieder Aufwind bekommen, weil zumindest in der Verwaltung an der Einführung der elektronischen Akte der Rotstift angesetzt werden soll. Gleichwohl landen immer häufiger elektronische Gerichtsakten auf meinem Desktop, um Verkehrsunfälle zu rekonstruieren. Die Wege, auf denen die Akten zu uns ins Büro kommen, sind verschlungen und vielfältig. Eine Variante ist, dass man einen USB-Stick bekommt, der mit einem Passwort geschützt ist. Im beiliegenden oder parallel mitgeschickten Brief steht dann das Passwort. Im Begleitschreiben heißt es mitunter, dass es übrigens nicht gestattet sei, den Inhalt des USB-Sticks auf den Rechner zu kopieren. Da wohl beim Öffnen bereits eine temporäre Datei im Rechner angelegt wird, ist das irgendwie - äh - schwierig.
Eine andere, auf den ersten Blick bessere Variante ist das Akteneinsichtsportal (etwas, zu dem es keinen Wikipedia-Artikel gibt!). Das ist eine Art Cloud der Bundesländer, in die digital(isiert)e Akten hochgeladen werden. Mit entsprechender Berechtigung, die man entweder per Brief mit förmlicher Zustellung oder über das eBO bekommt, kann man die Dateien dann herunterladen. Dafür gibt es dauerhafte Zugänge, wenn man den bei der zuständigen IT-Abteilung der Justiz erfolgreich beantragt hat, oder temporäre Zugänge. Da wird für jeden Fall ein neuer Zugang angelegt. Probleme gab es damit in dem Moment, wenn man gleichzeitig zwei oder mehr Aufträge bekam, weil sich dann die Zugriffsrechte mit den Passwörtern so überschnitten, dass nur ein Zugang funktionierte. Das ist aber entweder gelöst, oder betrifft mich nicht mehr, weil ich ja nun einen dauerhaften Zugang habe.
Nun ist es ja so, dass ich für meine Arbeit vor allem Fotos von den Fahrzeugen brauche. Die stecken in der Regel auch in der Akte oder werden von den Parteien zur Verfügung gestellt. Die Darreichungsformen hatte ich hier schon mal beschrieben. Es ist nicht besser geworden. Vielmehr ist eine unheilvolle Variante hinzugekommen.
Beim Herunterladen der digitalen Gerichtsakte aus dem Akteneinsichtsportal wird jedes Blatt mit einem Wasserzeichen versehen. Das verläuft formatfüllend diagonal über die Seiten und enthält meinen Namen und das Datum der Bereitstellung der Akte in grauer Schrift. Hintergrund soll wohl sein, dass man so etwaige “Datenlecks” identifizieren kann. Wenn also Teile interessanterer Akten als meine Unfälle an Whistleblower oder die Presse (oder andere interessierte Personenkreise) weitergegeben werden, will man wohl zurückverfolgen können, wer die undichte Stelle war. So reime ich mir den Sinn jedenfalls zusammen.
Natürlich verläuft das Wasserzeichen auch über in der Akte enthaltene Fotos, hier ein Ausschnitt:
Da sich die Prozessparteien oder ihre VertreterInnen oft nicht in der Lage sehen, die originalen Fotodateien beizubringen, muss man dann mit dem arbeiten, was man hat. Und wenn es um kleinste Kratzer oder Spuren geht, die schon mal wichtig sein können, um einen mutmaßlichen Versicherungsbetrüger zu entlarven, können diese unter Umständen von dem Wasserzeichen unkenntlich oder kaum noch erkennbar gemacht werden. Aber auch das Lesen der Akte ist nun ein noch geringeres Vergnügen geworden, wenn jede Zeile mit dem Wasserzeichen überdeckt ist.
Zwischenzeitlich habe ich ein wenig mit diversen PDF-Tools herum experimentiert und hatte mit der Testversion von EaseUS PDF Editor insofern Erfolg, als dass ich damit immerhin schon mal das Wasserzeichen von den Seiten einzeln von Hand entfernen konnte. Das Wasserzeichen liegt als Schriftfeld auf dem Text und kann einzeln gelöscht werden. Ich gehe davon aus, dass ich mit etwas längerem Suchen auch ein Tool finde, das das in einem Rutsch mit allen Seiten macht. Bis es soweit ist, wende ich mich aber noch einmal an die Justiz-IT und frage, ob man das Wasserzeichen nicht an eine etwas weniger prominente Stelle drucken kann. Denn vereinzelt gab es auch Akten, die das Wasserzeichen unten am Rand enthielten. Das wäre ja ok. Aber wie stand schon in großen Lettern auf meinem alten Schulbuch für den Lateinunterricht, in der Sprache, die die Juristen so lieben: Spes saepe fallit - die Hoffnung täuscht oft.
(Markus Winninghoff)
KI-generiertes mit Wasserzeichen kennzeichnen
SynthID soll Open Source werden
Das ist eine Forderung, die das KI-Gesetz der Europäischen Union nach dem Ende der Übergangsfrist am 2. August 2026 von Anbietern verlangt. Diese Kennzeichnung darf auch nicht irgendwo versteckt angebracht werden, sondern soll dann maschinenlesbar sein. Über den dafür notwendigen Standard muss allerdings noch entschieden werden.
Dass dies unbedingt notwendig ist, hatte eine länderübergreifende Studie des CISPA, des Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit in Zusammenarbeit, mit mehreren deutschen Universitäten im Mai 2024 festgestellt.
Zeit.de zitiert aus der Studie: "KI-generierte Bilder, Texte und Audiodateien sind so überzeugend, dass Menschen diese nicht mehr von menschengemachten Inhalten unterscheiden können." Mehr als 3000 Menschen waren nicht in der Lage Inhalte der KI-Programme ChatGPT oder Midjourney von "echten" Webinhalten zu unterscheiden.
Die Google-Tochter DeepMind ermöglicht bereits seit August 2023 die Verwendung eines Wasserzeichens in KI-generierten Bildern mit einem Verfahren namens SynthID. Auch für die Texterstellung mit dem Sprachmodell Gemini ist SynthID inzwischen verfügbar. Google hat nun angekündigt SynthID ab sofort kostenlos und als Open-Source-Anwendung für Entwickler und Unternehmen anzubieten.
Damit ist wieder einer der großen Internetkonzerne schneller mit der "Standardsetzung" als die Politik ...
Mehr dazu bei https://www.zeit.de/digital/internet/2024-10/ki-generierte-medien-fotos-texte-identifikation-wasserzeichen
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Dv Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8946-20241027-ki-generiertes-mit-wasserzeichen-kennzeichnen.html
Wasserzeichen / Logo
Siehe: Logo von Googles "Photo Sphere" Siehe auch: www.iflscience.com
Einfügen eines Wasserzeichens in Word-Dokumente — schieb.de
Einfügen eines Wasserzeichens in Word-Dokumente — schieb.de
„Wasserzeichen“ klingt so hochgestochen. Tatsächlich gibt es viele Situationen, in denen Ihr im Hintergrund eines Dokuments einen Text darstellen wollt. Wir zeigen Euch, wann und wie Ihr das machen könnt. Wasserzeichen waren im Ursprung Teil des Briefpapiers und sollten als Ergänzung des Textes im Schreiben die Herkunft anzeigen oder nachweisen. Nachdem immer weniger gedruckt wird,…Einfügen eines…
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Ein kleines Aufmunterungsfoto aus dem Vogtland mit einem Tipp für alle Fotografen: Immer mehr Seiten sammeln einfach Schnappschüsse von einzelnen Profilen, um die gesammelten Fotos in einer eigenen Serie auf dem eigenen Profil zu veröffentlichen. Sie verlinken die Urheber, sammeln damit Likes und verdienen Geld mit den Fotos der anderen, die nichts daran verdienen. Darum ist es besser ein Wasserzeichen auf die Fotos zu setzen. Es ist keine Garantie, macht aber das Klauen sichtbar. Besonders auf Instagram ist der Trend zu beobachten. #tipp #foto #klauen #fotodiebstahl #wasserzeichen #fotografen #fotoklau #urheberrecht #original #vorsicht #achtung #abzocke #geldverdienen #vogtland #zeulenrodaermeer (hier: Zeulenrodaer Meer) https://www.instagram.com/p/CXbvujetKs1/?utm_medium=tumblr