Urheberrecht und Autorenvertrag
Viele von euch haben sich bestimmt schon oft gefragt was hinter verschlossenen Türen im Verlag so abgeht. Was sind meine Rechte und Pflichten als Autor und was darf der Verlag alles mit meinem Buch anstellen? Bin ich als Urheber geschützt? Und wie regelt sich das mit der Bezahlung?
Dieser Artikel soll euch einen Überblick über die weniger kreativen und eher karriere-orientierten Aspekte des Autorendaseins geben. Ich gehe im Folgenden immer vom traditionellen Verlagswesen aus. Natürlich hat das Selfpublishing andere Spielregeln. Diese würden aber leider den Umfang dieses Artikels sprengen.
Was bedeutet Urheberrecht überhaupt?
Ihr müsst jetzt keine Angst haben, dass ihr all eure Rechte verliert, wenn ihr einen Vertag mit einem Verleger unterschreibt. Ihr seid immerhin der Urheber eures Werkes. Ihr habt sicher alle schonmal diesen Satz gehört:
‘Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum’
Dieser Schutz entsteht automatisch, wenn euer Werk, a.k.a. euer Buch, das Licht der Welt erblickt. Die Grundvoraussetzung dafür ist, dass eurem Werk in einer bestimmten Art und Weise Ausdruck verliehen wurde und es sich klar von anderen geistigen Schöpfungen abhebt. Klingt kompliziert, ist aber relativ easy an Beispielen zu verstehen.
Ihr kopiert eine Fanfiction von AO3, ändert die Namen der Charaktere und reicht das beim Verlag ein => klarer Urheberrechtsverstoß. Der eigentliche Autor kann vor Gericht schnell nachweisen, dass ihr ein Arsch seid und alles nur kopiert habt.
Ihr erzählt eurem Dad beim Brunch von eurer neuen tollen Buch Idee => kein Urheberrecht. Jedenfalls noch nicht.
Ihr nehmt eure Idee und haltet sie schriftlich irgendwo fest => Urheberrecht. Ideen sind nicht geschützt, dafür sind sie zu vage, Entwürfe und jede andere künstlerische Form jedoch schon, deswegen werden sie als Werk bezeichnet.
Wie lange bin ich Urheber?
Gute Neuigkeiten: für immer. Ihr bleibt bis an euer Lebensende Urheber eures Werkes. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Erst nach eurem Tod bekommen eure Erben euer Urheberrecht übertragen. Dieses gilt dann bis 70 Jahre nach eurem Ableben. Seit ihr Ko-Autor, dann gelten die 70 Jahre bin nach dem Tod des letzten Autoren aus der Autorengruppe.
Nach Ablauf der 70 Jahre spricht man von Gemeinfreiheit. Was eine sehr coole Sache ist, denn das bedeutet, dass jedes Jahr mehr coole Bücher dazukommen, die ihr umsonst lesen (und vervielfältigen) könnt. Seht euch mal auf Projekt Gutenberg um, wenn ihr hungrig auf Klassiker seid, denn da werden gemeinfreie Werke gesammelt.
Was darf der Verlag mit meinem Buch machen und was nicht?
Der Urheber, das seid ihr, darf also ganz allein entscheiden was mit seinem Werk passiert, ob und wie er damit Geld verdient. Er ist gegen Verstöße geschützt. Deswegen funktioniert ohne das Einverständnis des Urhebers im Verlag erstmal gar nichts.
Ihr braucht also keine Angst haben, dass euer Manuskript im Lektorat zu 99% verändert wird und ihr tatenlos dabei zusehen müsst wie euer Lebenswerk verfälscht und in Grund und Boden gestampft wird. Der Lektor darf weder euren Schreibstil noch den Inhalt eures Textes verändern. Er kann nicht mal eben ein Kapitel streichen und eins von ihm selbst verfasstes an anderer Stelle einfügen. Im Grunde ist die erste Aufgabe des Lektors Flüchtigkeitsfehler in der Grammatik, Orthografie und Rechtschreibung zu korrigieren. Jeder Veränderung am Text muss der Urheber erst zustimmen. Euer Buch druckfertig zu machen, hier und da am Plot und den Charakteren zu feilen, geschieht also nur in Absprache mit dem Autor.
Dasselbe gilt auch für die Verbreitung und Vervielfältigung eures Buches. Habt ihr dem Verlag nur eingeräumt euer Buch als Hardcover zu verkaufen, dann kann er nicht ohne euer Einverständnis ein halbes Jahr später eine Taschenbuchausgabe herausbringen, ohne dass ihr dafür Geld seht. Ebenfalls dürfen Dritte nichts mit eurem Werk machen, dem ihr nicht zugestimmt habt. Das Theater um die Ecke kann nicht einfach euer Buch in ein Stück umschreiben und ohne euer Einverständnis aufführen.
Jetzt wurden viele Sachen aufgezählt, die ein Verlag nicht darf. Wie stellt der Verlag also sicher, dass alles in einem geordneten legalen Rahmen stattfindet und beide Parteien profitieren? Richtig, er setzt Verträge mit dem Autor auf.
Was steht in einem Autorenvertrag?
Im Autorenvertrag klärt ihr mit dem Verlag ziemlich viel. Im Autorenvertrag legt ihr mit dem Verlag den Vertragsgegenstand fest, räumt dem Verlag Nutzungsrechte ein und legt die Art eurer Bezahlung fest. Auf Details könnt ihr euch mit dem Verlag hier auch schon einigen. Dazu gehören zum Beispiel:
der genaue oder vorläufige Titel
die Höhe einer Mindestauflage
euer Mitwirken bei Werbe- und PR-Aktionen
ob ihr unter Pseudonym schreiben möchtet
die Anzahl eurer Frei- und Rezensionsexemplare
die Ausstattung eurer Erstausgabe
Einfache und Ausschließliche Nutzungsrechte
Der Verlag will meist ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt bekommen. Das bedeutet, der Verlag fungiert exklusiv als Inhaber und Dritte, heißt andere Verlage und Unternehmen, sind davon ausgeschlossen euer Werk in irgendeiner Art und Weise zu nutzen. Der Verlag möchte die alleinigen Rechte an der Originalausgabe. Macht Sinn, denn ihr könnt ja nicht ein und das selbe Buch bei zwei verschiedenen Verlagen rausbringen und doppelt daran verdienen.
Dritten würdet ihr einfache Nutzungsrechte einräumen, was bedeutet mehrere Nutzer hätten parallel Zugriff auf euer Werk.
Neben Regellungen zu eurer Originalausgabe, könnt ihr vertraglich weitere Haupt- und Nebenrechte bestimmen. Neben dem Hauptrecht euer Buch zuallererst im Hardcover zu veröffentlichen, könntet ihr hier zum Beispiel weitere Nebenrechte für den Verlag einräumen, die es ihm erlauben später ein Taschenbuch, ein Hörspiel oder eine Übersetzung herauszugeben. Zu einem Nebenrecht gehört jetzt beispielsweise auch die Theateraufführung, die ohne Vertrag und Einwilligung des Urhebers noch verboten war.
Was gibt es noch? - Weitere Verträge und Lizenzen
Ihr könnt mit dem Verlag auch Verträge zu anderen Werken und Ausgaben abschließen. Zum Beispiel:
Einen Reihenvertrag, wenn ihr an einer Reihe schreibt
Einen Werkvertrag, wenn der Verlag denkt ihr seid die richtige Person für Auftrag-XY
Einen Illustratorenvertrag
Habt ihr einmal das Vertrauen eines Verlags gewonnen habt, dann wird er euch einen Optionsvertrag vorlegen. Unterschreibt ihr den, dann räumt ihr dem Verlag das Erstsichtungsrecht ein. Ihr müsst also euer nächstes Werk als aller erstes eurem ursprünglichen Verlag zeigen, bevor ihr das neue Manuskript einem Konkurrenten vorlegt. Deswegen bleiben Autoren, bei guten Beziehungen zu Herausgeber und Lektorat, oft jahrelang beim gleichen Verlag.
Solltet ihr bei einem kleineren Verlag landen, der es sich nicht leisten kann neben einem Taschenbuch auch noch ein Hörbuch, eine Sonderausgabe und Merchandise rauszubringen, oder ihr in Hollywood das große Geld wittert, kommen Dritte mit ins Spiel und man spricht von der Vergabe von Lizenzen.
Was verdiene ich als Autor? - Das Honorar
Das Wichtigste zum Schluss. Hashtag #moneyplease. Wenn man einen Vertrag für sein Buch unterschreibt legt man auch die Art der Vergütung fest. Man unterscheidet im Verlagswesen zwischen zwei Honorararten, einem Absatz- und einem Pauschalhonorar.
Einigt man sich auf ein Pauschalhonorar bekommt man als Autor einen festgelegten Betrag vom Verlag ausgezahlt. Diesen kann man auf einmal erhalten, aber auch stückeln. Was passiert aber, wenn ihr über Nacht zum Bestseller-Autor werdet, aber euch der Verlag ziemlich dürftig bezahlt hat? Eine angemessene Vergütung steht euch zu. Dafür gibt es den Bestsellerparagraphen und ihr habt daher das Recht nachträglich vergütet zu werden.
Einigt man sich auf ein Absatzhonorar bekommt man einen prozentualen Anteil pro verkauftes Exemplar ausgezahlt. In der Belletristik spricht man von 8-10%. Aber Achtung! Man geht hier zumeist vom Nettowarenwert aus, das bedeutet ihr dürft 19% Umsatzsteuer vom Ladenpreis abziehen.
Bei einem Absatzhonorar ist euch in der Regel ein Mindesthonorar garantiert. Dieses Garantiehonorar ist eine Art Vorschuss. Je größer es also ausfällt, desto größer ist die Verkaufsmenge, die sich der Verlag von eurem Buch verspricht.
Natürlich kann man die Pauschal- und Absatzhonorar auch mischen und verschiedene Eventualitäten vorab mit dem Verlag klären.
Ich hoffe ich konnte euch einen kleinen Überblick darüber geben, wie Verlage und Autoren sich auf der wirtschaftlichen Ebene begegnen, und euch ein bisschen die Angst vor der Zukunft als freischaffender Künstler nehmen.
Falls ihr Fragen habt oder euch einige Dinge immer noch unklar sind könnt ihr gerne einen Kommentar hinterlassen oder uns eine Email schreiben. Oft kommen die geschäftlichen Aspekte des Autorendaseins viel zu kurz, deswegen würde ich mich freuen, wenn ihr uns eine Frage mailt. Vielleicht gehen wir dann sogar näher darauf in unserem Podcast ein.
Sei kein unbeschriebenes Blatt, schreib weiter!